Was ist der Hintergrund?
Bis 1981 ordneten kommunale oder kantonale Behörden im Namen staatlicher Fürsorge Massnahmen an. Diese wurden ohne gerichtliche Überprüfung und nicht aufgrund von Straftaten, aber unter Zwang gegenüber den Betroffenen durchgeführt.
Seit dem 19. Jahrhundert übernahmen staatliche Institutionen zunehmend die Fürsorge für Menschen, die als arm und gefährdet galten. Dabei ging es nicht nur um Hilfe, sondern auch um Kontrolle. Unterstützung war oft mit strengen Regeln und Strafen verbunden.
Besonders bei Familien und Kindern griff der Staat stark in das Leben der Betroffenen ein, meist ohne gerichtliche Kontrolle.
Für viele Betroffene bedeuteten solche Eingriffe tiefe Einschnitte ins Leben. Familien wurden auseinandergerissen, Kinder fremdplatziert, oft wiederholt und über Generationen hinweg.
Viele fühlten sich machtlos gegenüber den Behörden. Ihre Situation verbesserte sich selten. Stattdessen hatten die staatlichen Massnahmen oft negative körperliche und seelische Folgen.
- Versorgung
- Entmündigung
- Fremdplatzierung
- Kindswegnahme
- Sterilisation
- Kastration
- Adoption
Das erlebte Leid blieb häufig unausgesprochen und wirkte sich tiefgreifend auf zwischenmenschliche Beziehungen und das familiäre Umfeld aus.
Die Zeichen der Erinnerung im Kanton Zürich erinnern an diese Geschichten. Viele von ihnen wurden noch nie oder nicht gerne erzählt. Und manche wirken bis heute nach.
Wachsende Erinnerung
Zahlreiche Kantone haben in jüngster Zeit Zeichen der Erinnerung an Menschen gesetzt, die Opfer von fürsorgerisch begründeten Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen wurden. Der Kanton Zürich macht das zusammen mit einer wachsenden Anzahl Zürcher Gemeinden. So entstanden und entstehen in der Schweiz zahlreiche kleine Orte des Gedenkens.
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